Bei der 24-Stunden-Betreuung lebt eine Betreuungskraft für einen bestimmten Zeitraum im Haushalt der betreuten Person. Sie ist präsent und ansprechbar, übernimmt jedoch keine medizinische oder komplexe pflegerische Aufgaben. Die Betreuung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen.
Voraussetzungen für die Beschäftigung einer Betreuungskraft
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn eine Betreuungskraft im Haushalt beschäftigt wird:
• Ein geeignetes, möbliertes und beheiztes eigenes Zimmer für die Betreuungskraft
• Zugang zum Internet
• Pünktliche Abholung vom vereinbarten Treffpunkt bei der Anreise
• Hilfe bei der An- und Abmeldung des Nebenwohnsitzes
• Ausreichende Verpflegung
• Täglich mindestens zwei Stunden Freizeit. Für diese Zeit darf auch keine Arbeitsbereitschaft vereinbart werden.
• Betreuungskräften, die durchgehend länger als einen Monat arbeiten (auch wenn nicht beim gleichen Auftraggeber), steht ein freier Nachmittag von mindestens sechs Stunden pro Woche zu.
• Pünktliche Bezahlung
• Bei Inkontinenz müssen Plastikhandschuhe zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzungen für eine Förderung
Für eine selbstständige Betreuungskraft erhält man grundsätzlich 400 Euro monatlich Förderung.
Erfolgt die Betreuung durch eine selbstständige Betreuungskraft durchgehend mindestens 28 Tage, kann der Zuschuss bis zu 800 Euro monatlich betragen.
Für die Beantragung der Förderung müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
• Aufnahme der Betreuungsperson für die Dauer des Turnus in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person
(Anmeldung des Nebenwohnsitzes und Abschluss eines Betreuungsvertrages)
• Anspruch auf Pflegegeld mindestens Stufe 3
• Das monatliche Nettoeinkommen darf 2.500 € nicht übersteigen
Zusätzlich müssen Betreuungskräfte folgende Nachweise erbringen:
• Gewerbeschein
• Sozialversicherungsnachweis
• Österreichischer Meldezettel
• Nachweis einer entsprechenden Ausbildung
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Erlaubte Haupttätigkeiten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
• Mahlzeiten zubereiten
• Einkäufe erledigen
• Reinigungsarbeiten durchführen
• Wäscheversorgung übernehmen
• Tier- und Pflanzenpflege
Unterstützung bei der Lebensführung
• Hilfe beim Aufstehen
• Unterstützung beim Gehen und Hinsetzen
• Hilfe beim An- und Ausziehen
• Unterstützung bei der Körperpflege
• Hilfe beim Toilettengang
(sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen)
Gesellschaft leisten
• Gespräche führen
• Den Tagesablauf gemeinsam gestalten
• Begleitung zu Arztbesuchen
• Spaziergänge oder soziale Aktivitäten
Delegierte pflegerische Tätigkeiten (nach ärztlicher oder pflegerischer Anweisung)
• Medikamente verabreichen (z. B. Insulinspritzen)
• Blutdruck und Blutzucker messen
• Verbände und Bandagen anlegen
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Nicht erlaubte Tätigkeiten (ohne entsprechende Qualifikation)
• Medizinische oder komplexe pflegerische Tätigkeiten, die spezielles Fachwissen oder eine pflegerische Ausbildung erfordern.
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Wichtig
Betreuungskräfte leben meist für einen Turnus von etwa 2–4 Wochen im Haushalt der betreuten Person und werden anschließend von einer anderen Betreuungskraft abgelöst, um eine kontinuierliche Betreuung sicherzustellen.
Dabei müssen die gesetzlichen Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden, auch wenn der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ suggeriert, dass die Betreuungskraft jederzeit verfügbar ist.
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