Kosten der Stundenweise Betreuung
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Kosten der 24-Stunden-Betreuung
Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Dazu gehören das Honorar der Betreuungskräfte, Fahrtkosten, Agenturgebühren sowie organisatorische und qualitätssichernde Leistungen.
Honorar der Betreuungskräfte
Das Honorar der Betreuungskräfte richtet sich nach der Pflegestufe und dem individuellen Pflegeaufwand.
• Tagessatz: ca. 80 € bis 110 € pro Tag
• bei Ehepaaren ab etwa 95 € pro Tag
• Bezahlung: die erste Rate ist nach den 14-tägigen Turnus fällig und die restliche Honorarnote bis spätestens zwei Tage vor der Abreise der Betreuung
• Wenn zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt leben, erhöht sich das Honorar der Betreuungskräfte
Zusätzlich fallen folgende Kosten an:
Fahrtkosten
Für die An- und Abreise der Betreuungskräfte entstehen zusätzliche Kosten.
• ca. 120 € pro Fahrt, abhängig von der Entfernung
Die Fahrtkosten werden direkt an die Betreuungskraft ausbezahlt.
Haushaltsgeld
Für Einkäufe oder Ausgaben im Haushalt wird den Betreuungskräften ein Haushaltsgeld zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt transparent über ein Haushaltsbuch.
Kost und Logis
Die Betreuungskräfte wohnen während ihres Turnus im Haushalt der betreuten Person.
Voraussetzungen sind:
• ein eigenes möbliertes Zimmer
• Verpflegung
• angemessene Unterkunft
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Kosten für die Agentur
Einmalige Vermittlungsgebühr
Bei Vertragsunterzeichnung fällt eine einmalige Vermittlungsgebühr von 149 € an. Diese muss nach unterzeichnetem Vertrag auf das Konto überwiesen werden.
Diese Gebühr deckt unter anderem:
• Aufnahmeprozess
• Vermittlung einer passenden Betreuungskraft
• organisatorische Vorbereitung
Monatliche Service- bzw. Betreuungsgebühr
Für organisatorische Betreuung und Koordination fallen monatliche Gebühren an.
• Servicepauschale: 199 € pro Turnus (28 Tage)
• zwei persönliche Besuche pro Monat
• Unterstützung bei Konflikt- und Problemsituationen
• laufende organisatorische Betreuung (Koordination von Turnuswechseln)
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Qualitätskontrolle
Zur Sicherstellung einer guten Betreuung finden regelmäßige Qualitätskontrollen statt.
Eine Qualitätskontrolle muss alle drei Monate durch eine Diplomkrankenschwester erfolgen.
Die Kosten sind variabel und hängen von der jeweiligen Diplomkrankenschwester ab.
Die Bezahlung erfolgt direkt an die Diplomkrankenschwester (nicht über die Pflegeagentur).
Die Kosten werden individuell vereinbart.
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Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Das Sozialministeriumservice unterstützt die 24-Stunden-Betreuung finanziell.
• Förderung: bis zu 800 € pro Monat (bei zwei wechselnder Betreuung, sonst bei einer Betreuung 400 €)
• Voraussetzung:
• Betreuung durch zwei selbstständige PersonenbetreuerInnen
• mindestens Pflegegeldstufe 3
• Nettoeinkommen/Pension unter 2.500 € monatlich
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Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung können steuerlich geltend gemacht werden.
Sie können beim Finanzamt als „außergewöhnliche Belastungen“ abgesetzt werden.
Ich vermittle liebevolle und zuverlässige Betreuung für ältere Menschen.
24-Stunden-Pflege sowie stundenweise Betreuung – individuell und im eigenen Zuhause, denn zuhause ist am schönsten.
Unsere erfahrenen Pflegekräfte kommen aus mehreren Ländern, vor allem aus Rumänien, aber auch aus Ungarn und der Slowakei.
