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Kosten der Stundenweise Betreuung

Graz 22 €/h

 

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Kosten der 24-Stunden-Betreuung 

Die Kosten für die 24-Stunden-Betreuung setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Dazu gehören das Honorar der Betreuungskräfte, Fahrtkosten, Agenturgebühren sowie organisatorische und qualitätssichernde Leistungen.

 

 

Honorar der Betreuungskräfte

 

Das Honorar der Betreuungskräfte richtet sich nach der Pflegestufe und dem individuellen Pflegeaufwand.

Tagessatz: ca. 80 € bis 110 € pro Tag

bei Ehepaaren ab etwa 95 € pro Tag

• Bezahlung: die erste Rate ist nach den 14-tägigen Turnus fällig und die restliche Honorarnote bis spätestens zwei Tage vor der Abreise der Betreuung

 

• Wenn zwei pflegebedürftige Personen im Haushalt leben, erhöht sich das Honorar der Betreuungskräfte

 

Zusätzlich fallen folgende Kosten an:

  • Gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge der Betreuungskräfte (ca. 161,00 € pro Monat laut Vorschreibung der SVA der gewerblichen Wirtschaft).
  • Diese Beiträge sind durchgehend zu entrichten, also auch in jenen Monaten, in denen die Betreuungskraft nicht im Dienst ist (z. B. bei einem Wechsel im Zwei-Monats-Rhythmus).

 

 

Fahrtkosten

 

Für die An- und Abreise der Betreuungskräfte entstehen zusätzliche Kosten.

• ca. 120 € pro Fahrt, abhängig von der Entfernung

 

Die Fahrtkosten werden direkt an die Betreuungskraft ausbezahlt.

 

 

Haushaltsgeld

 

Für Einkäufe oder Ausgaben im Haushalt wird den Betreuungskräften ein Haushaltsgeld zur Verfügung gestellt.

 

Die Abrechnung erfolgt transparent über ein Haushaltsbuch.

 

 

Kost und Logis

 

Die Betreuungskräfte wohnen während ihres Turnus im Haushalt der betreuten Person.

 

Voraussetzungen sind:

• ein eigenes möbliertes Zimmer

• Verpflegung

• angemessene Unterkunft

 

 

 

Kosten für die Agentur

 

Einmalige Vermittlungsgebühr

 

Bei Vertragsunterzeichnung fällt eine einmalige Vermittlungsgebühr von 149 € an. Diese muss nach unterzeichnetem Vertrag auf das Konto überwiesen werden.

 

Diese Gebühr deckt unter anderem:

• Aufnahmeprozess

• Vermittlung einer passenden Betreuungskraft

• organisatorische Vorbereitung

 

 

Monatliche Service- bzw. Betreuungsgebühr

 

Für organisatorische Betreuung und Koordination fallen monatliche Gebühren an.

 

 Servicepauschale: 199 € pro Turnus (28 Tage)

• zwei persönliche Besuche pro Monat

• Unterstützung bei Konflikt- und Problemsituationen

• laufende organisatorische Betreuung (Koordination von Turnuswechseln)

 

 

Qualitätskontrolle

 

Zur Sicherstellung einer guten Betreuung finden regelmäßige Qualitätskontrollen statt.

 

 

Eine Qualitätskontrolle muss alle drei Monate durch eine Diplomkrankenschwester erfolgen.

Die Kosten sind variabel und hängen von der jeweiligen Diplomkrankenschwester ab.

 

Die Bezahlung erfolgt direkt an die Diplomkrankenschwester (nicht über die Pflegeagentur).

Die Kosten werden individuell vereinbart.

 

 

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

 

Das Sozialministeriumservice unterstützt die 24-Stunden-Betreuung finanziell.

• Förderung: bis zu 800 € pro Monat (bei zwei wechselnder Betreuung, sonst bei einer Betreuung 400 €)

• Voraussetzung:

• Betreuung durch zwei selbstständige PersonenbetreuerInnen

• mindestens Pflegegeldstufe 3

Nettoeinkommen/Pension unter 2.500 € monatlich

 

 

Steuerliche Absetzbarkeit

 

Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung können steuerlich geltend gemacht werden.

Sie können beim Finanzamt als „außergewöhnliche Belastungen“ abgesetzt werden.